Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der VOM WEGE GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der VOM WEGE GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der VOM WEGE GmbH anzuzeigen.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
- der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und somit keine Reparatur notwendig ist,
- der Kunde durch eigene Hand einer sachgemäßen Durchführung im Weg stand,
- ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist und nicht mit angemessenem Aufwand bereitgestellt werden kann,
- der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
- der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
4. Webdesign 4.1 Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
Der Kunde übernimmt für von ihm bereitgestellte Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.). die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Kunde stellt VOM WEGE GmbH von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.
Der Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs-und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden.
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von VOM WEGE GmbH (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch VOM WEGE GmbH erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung –auch von Teilen –ist unzulässig
4.2 Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den Webdesigner bei den im Vertrag festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte gewährt sind.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haftet VOM WEGE GmbH nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch den Webdesigner verantwortlich.
Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
Der Kunde verpflichtet sich, VOM WEGE GmbH von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann der Webdesigner nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. vertreten müssen des Webdesigners, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.
Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.
5. Programmierleistungen
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Informationen unaufgefordert vollständig und in rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner schriftlich mit Kontaktadresse, E-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen.
Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der VOM WEGE GmbH zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
6. Fristen für Lieferungen/Verzug/Termin-Absage
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt.
Für fest geplante Termine bei Nicht-Service-Kunden (Auftraggeber) muss eine eventuelle Termin-Absage des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der VOM WEGE GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der VOM WEGE GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der VOM WEGE GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die VOM WEGE GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die VOM WEGE GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die VOM WEGE GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der VOM WEGE GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der VOM WEGE GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
8. Sachmängelhaftung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
Diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist-ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer -einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern.
Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
9. Preise
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag von uns genannten Preise.
Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch VOM WEGE GmbH sowie die Anleitung und Schulung von Personal des Kunden erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Fracht, Verpackung und Wegkosten werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet nach den bei VOM WEGE GmbH üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten).
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline, Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 7 Tagen netto.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als Gerichtsstand –unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben – unser Firmensitz vereinbart.
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort
REGELUNGEN ZUM HOSTING
- Hosting
-
Beim
Hosting überlassen wir gemäß der vertraglich vereinbarten technischen
Spezifikation dem Kunden Speicherplatz (auch Webspace genannt) entweder
(1) auf einem oder mehreren Servern, deren Leistungen auch von Dritten genutzt werden
oder
(2) auf dedizierten Servern, die nicht für Dritte zur Verfügung stehen.
Die Server können von Dritten betrieben werden. Der Kunde kann auf dem Speicherplatz Inhalte ablegen.
-
Der
Server ist an das Internet angebunden, damit die auf dem Server
abgelegten Daten auf Anfrage von außenstehenden Rechnern im Internet
mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden
Rechner weitergeleitet werden können. Unsere Leistungen bei der
Übermittlung der Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation
zwischen dem Übergabepunkt an das Internet und dem Server, auf dem der
Speicherplatz überlassen wird. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr
hinter dem Übergabepunkt ist uns nicht möglich. Eine erfolgreiche
Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden
Rechner ist daher nicht geschuldet. Soweit nicht anders vereinbart, ist
die Übermittlung der Daten vergütungspflichtig. Die Höhe dieser Vergütung
richtet sich nach der Anzahl aller mit den im Vertrag in Verbindung
stehenden übertragenen Daten, wie z. B. Abruf von Internetseiten, Mails,
Downloads, Uploads (auch Traffic genannt).
-
Wir
gewährleisten eine 99,99 prozentige Verfügbarkeit des Servers im
Jahresmittel bis zur Übergabe an das Internet. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder
sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur
Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich
in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit
der Kunde in Zeiten der Wartung den Server nutzen kann, so besteht
hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung des Servers in
Zeiten der Wartung zu einer Leistungsreduzierung oder- Einstellung,
besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder
Schadensersatz.
-
Wir sind
berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Hard- und
Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich
aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche oder geänderte Anforderungen
an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der
Leistungen durch uns zu gewährleisten, so werden wir dem Kunden diese
zusätzlichen oder geänderten Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung darüber
entscheiden, ob die zusätzlichen oder geänderten Anforderungen erfüllt
werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht
innerhalb der sechs Wochen, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur
Umstellung, d. h. fünf Tage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die
zusätzlichen oder geänderten Anforderungen anpassen wird, haben wir das
Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu
kündigen.
-
Wir geben
dem Kunden die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server, soweit
vertraglich vereinbart. Hierzu wird dem Kunden ein Benutzername und
Passwort gegeben, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des
Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann,
bei Vertragsabschluss erfolgt dies via Secure File Transfer Protocol
(SFTP). Der Kunde ist für das Übertragen der eigenen Internetseiten auf
den Server selbst verantwortlich.
-
Der Kunde
ist nicht berechtigt, den Server über die nach Maßgabe des Vertrages
erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen.
-
Soweit
vereinbart, erbringen wir für den Kunden E-Mail-Dienste. Diese Dienste
umfassen das Empfangen, Speichern und Übermitteln von an den Kunden
gerichteten E-Mails sowie das Empfangen, Speichern und Übermitteln von
E-Mails, die der Kunde an von ihm benannte Empfänger versenden möchte.
Unsere Pflichten beschränken sich auf die Entgegennahme der vom Kunden zu
übermittelnden E-Mails und die Übergabe dieser E-Mails an das Internet an
einem von uns bereitgehaltenen Übergabepunkt zum Internet. Entsprechend
besteht die Leistung hinsichtlich der an den Kunden gerichteten E-Mails
aus der Entgegennahme der E-Mails am Übergabepunkt zum Internet und dem
Bereithalten der empfangenen E-Mails zum Abruf durch den Kunden. Der dem
Kunden bereitgestellte Speicherplatz ist beschränkt und wird vertraglich
festgelegt. Wird durch eingehende E-Mails der vertraglich vereinbarte
Speicherplatz überschritten, sind wir berechtigt, diese E-Mails
abzulehnen. Wir können außerdem E-Mails ablehnen, wenn sie eine
vertraglich vereinbarte Größe überschreiten und/oder Viren, trojanische
Pferde, Schadsoftware enthalten und/oder es sich um massenhaft versande
E-Mails handelt. Der Kunde wird über die Ablehnungen nicht unterrichtet.
Wir sind berechtigt, E-Mails zu löschen, wenn der Kunde sie in den
Papierkorb verschoben hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind
wir nicht verpflichtet, E-Mails zur Verfügung zu stellen und können
E-Mails ohne weitere Mitteilung löschen.
-
Der Kunde
ist verpflichtet, keine E-Mails mit Werbung zu versenden, ohne dass ihm
die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Dies
gilt insbesondere bei massenhaft versandten E-Mails (sogenanntes
„Spamming“). Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir berechtigt,
den E-Mail-Versand zu unterbinden. Darüber hinaus ist der Kunde
unverzüglich zur Unterlassung, zum Ersatz des uns entstandenen und noch
entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung gem. Ziffer
16.1. verpflichtet. Ein Verstoß berechtigt uns außerdem zur
außerordentlichen Kündigung.
- Soweit Vertragsgegenstand ein digitales Zertifikat ist, wie z. B. ein SSL-Zertifikat oder ein TLS-Zertifikat, übernehmen wir im Auftrag und im Namen des Kunden den Abschluss des Vertrages über das digitale Zertifikat mit dem jeweiligen Zertifikatsaussteller. Wir haben auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass das für den Kunden beantragte Zertifikat zugeteilt wird oder nach Zuteilung Bestand hat.
- Pflichten des Kunden beim Hosting
-
Der Kunde
ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz zu speichern, deren Vervielfältigung, Bereitstellung,
Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Regelungen oder Rechte
Dritter, insbesondere das Urheberrecht, Marken- und sonstige
Kennzeichnungsrechte oder gegen Persönlichkeitsrechte verstößt. Verstößt
der Kunde gegen diese Pflicht, ist er unverzüglich zur Unterlassung des
weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden
Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz und
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht
wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die
Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten vollständig
freizustellen. Unsere sonstigen Ansprüche, insbesondere zur Sperrung der
Inhalte bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur
außerordentlichen Kündigung.
-
Der Kunde
ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die von ihm auf unseren
Systemen eingesetzten oder genutzten Anwendungen oder abgelegten Daten,
insbesondere die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte, sicher und
aktuell zu halten, sodass der Betrieb, die Integrität und die Sicherheit
unserer Infrastruktur sowie Systeme jederzeit gewährleistet werden
können.
- Sperrung der Anbindung zum Internet
-
Wir sind
berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers zum
Internet zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf
rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich
Verletzten oder von Ermittlungen staatlicher Behörden. Wir sind
berechtigt, außerdem die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers
zum Internet zu unterbrechen, falls der dem Kunden zur Verfügung
gestellte Speicherplatz Viren, trojanische Pferde oder Schadsoftware
enthält und/oder falls der dem Kunden zur Verfügung gestellte
Speicherplatz durch ein Ereignis von außen, z. B. durch DDoS-Attacken,
beeinträchtigt wird und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die
Verfügbarkeit unserer IT beeinträchtigt wird.
-
Der Kunde
ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu
benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte
zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu
beweisen.
-
Die
Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber wir
die Möglichkeit hatten, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag
außerordentlich zu kündigen oder der Grund der Sperrung entfallen ist.
-
Soweit
die Inhalte auf dem von uns dem Kunden überlassenen Speicherplatz
urheberrechtlich geschützt sind, räumt er uns die folgenden Rechte ein:
Der Kunde räumt uns das Recht ein, die von ihm auf den von uns zur Verfügung
gestellten Speicherplatz abgelegten Inhalte bei Abfragen über das
Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen
und zu übermitteln sowie wie zum Zwecke der Datensicherung zu
vervielfältigen.
-
Soweit
sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet, sind wir
ebenfalls berechtigt, die Anbindung des Speicherplatzes und/oder Servers
zum Internet zu unterbrechen.
-
Von einer
Sperrung unberührt bleibt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung.
- Datensicherung beim Hosting
-
Soweit
eine Datensicherung oder ein Backup zwischen den Parteien vereinbart
wird, wird eine tägliche automatische Sicherung der Daten auf dem Server
durchgeführt. Soweit die Server verfügbar sind, erfolgt eine
Datensicherung, die eine Wiederherstellung der Daten mit einem Stand
ermöglicht, der jeweils nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Darüber
hinaus sind wir nicht verpflichtet, die Datensicherungen aufzubewahren.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines Sicherungsmediums,
sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Daten auf den
Server.
- Vergütung
-
Die
Vergütung wird jeweils jährlich oder monatlich, je nach
Vereinbarung, im Voraus abgerechnet und ist sofort fällig.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Soweit
nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vereinbarung über das Hosting
mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von
beiden Parteien kann die Vereinbarung über das Hosting mit einer Frist
von 30 Tagen und die Vereinbarung über die Registrierung einer Domain
sowie über ein SSL-Zertifikat mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt
werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer
außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug
ist oder mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in
Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
-
Eine
außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen
Gebrauchs ist erst möglich, wenn uns ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung
gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der
Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie
von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn
begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus
anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns gegeben ist.
-
Nach
Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung, E-Mails und vom Kunden
auf dem Speicherplatz abgelegte Inhalte zu speichern. Nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses können wir E-Mails und Inhalte löschen.
- Mängelhaftung und Haftung
-
Für
Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden
vorhanden waren, haften wir nur, wenn wir diese Mängel zu vertreten
haben.
-
Der Kunde
hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen,
die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein
Mitverschulden dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung
der Anzeige nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen
konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz
oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen
Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung
einer Frist außerordentlich zu kündigen.
-
Mängelansprüche
des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Regelungen, spätestens in
sechs Monaten nach Beendigung der Vereinbarung über das Hosting.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort beim Hosting ist der Standort der Server.
REGELUNGEN ZUM REGISTRIEREN VON DOMAINS
- Domain-Registrierung
-
Wir
übernehmen im Auftrag und im Namen des Kunden die Registrierung der im
Vertrag aufgeführten Domain bei der für die jeweilige Domain jeweils
zuständigen Vergabestelle gem. nachfolgendem Absatz.
-
Die
Domains werden je nach ihrer Endung von unterschiedlichen Organisationen
(im Folgenden: Vergabestellen) auf der Grundlage eigener
Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Bei einer Registrierung
der Domain für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage ihrer
Registrierungsbedingungen zustande. Wir sind frei, die Registrierung der
Domain direkt bei der Vergabestelle oder über Dritte durchzuführen. Der
Kunde wird Inhaber der Domains. Der Kunde beauftragt uns, sämtliche
erforderlichen Erklärungen gegenüber der jeweils zuständigen
Vergabestelle oder dem Dritten abzugeben. Den Erfolg der Anmeldung, d. h.
die tatsächliche Registrierung der Domains schulden wir nicht. Wir haben
keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Wir können
daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden die
beantragten Domains tatsächlich zugeteilt werden.
-
Wir
prüfen nicht, ob die Registrierung und/oder die Nutzung der Domains für
den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze
verstößt. Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden
Zeichenfolgen als Domains verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung zu
prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der
Domains Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
-
Wir sind
für die Dauer des Vertrages Ansprechpartner der Vergabestelle für die
vertragsgegenständlichen Domains.
- Pflichten des Kunden
-
Der Kunde
ist für die Auswahl der zu registrierenden Domain verantwortlich. Er hat
vor der Anmeldung und vor dem Erwerb der Domain zu prüfen, ob die
Registrierung Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist er unverzüglich zur
Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und
noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von
Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den
Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten
vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von uns, insbesondere zur
Sperrung der Domain, bleiben unberührt. Ein Verstoß berechtigt uns zur
außerordentlichen Kündigung.
-
Der Kunde
ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die
Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung
über die Domain erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder
die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, in
zumutbarem Umfang mitzuwirken.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Soweit
nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung über die Domain mit
Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen,
sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von beiden
Parteien kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt
werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer
außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug
ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt,
mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist,
der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
-
Soweit
wir verpflichtet sind, eine Domain freizugeben, so besteht diese
Verpflichtung erst dann, wenn der Kunde sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
- Soweit wir für den Kunden die Registrierung einer Domain übernommen haben, bleibt das zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bestehende Vertragsverhältnis über die Domain auch bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns bestehen, soweit der Kunde nicht auch gegenüber der Vergabestelle kündigt.
BEREITSTELLUNG VON SOFTWARE
- Bereitstellung von Software
-
Soweit
vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die
Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software
(auch als Lizenz bezeichnet) auf einem Server beim Kunden oder einem
Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder
VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über
Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der
Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des
Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Soweit der
Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Software für mobile Geräte
beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von
Apps (z. B. in einem App Store) ein. Wir werden die bereitzustellende
Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller
oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der
Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden
zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version
der zu überlassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt,
Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder
Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden
unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis
setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so
werden wir diese dem Kunden ersetzen.
-
Wir
räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte
Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst
bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software
über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen
oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile
davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder
zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von
Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch
bereitgestellt.
-
Unentgeltlich
von uns zur Verfügung gestellte Leistungen können wir jederzeit
einstellen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
-
Der Grad
der Verfügbarkeit bei Software, die wir auf einem Server über
Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen
Vereinbarung ab. Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit der
bereitzustellenden Software am Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in
dem die Software bereitgestellt wird. Wir gewährleisten eine 99,99
prozentige Verfügbarkeit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die
entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Wir sind zur Vornahme von
Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers täglich in der
Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu unterbrechen. Wenn und soweit der
Kunde in Zeiten der Wartung die bereitgestellte Software nutzen kann, so
besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung der
bereitgestellten Software in Zeiten der Wartung zu einer
Leistungsreduzierung oder -Einstellung, besteht für den Kunden kein
Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
- Speicherplatz
-
Wir
schulden die Zurverfügungstellung von Speicherplatz für die vom Kunden
durch Nutzung der bereitgestellten Software erzeugten und/oder die zur
Nutzung der bereitgestellten erforderlichen Daten nur , soweit dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
-
Wir
führen eine Datensicherung von Daten nur durch, soweit sie ausdrücklich
vereinbart wurde.
-
Uns
treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten
keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels-
und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich.
- Sperrung und Datensicherung
-
Die
Regelungen zur Sperrung der Anbindung zum Internet gemäß Ziffer 17 und zu
Datensicherung gemäß Ziffer 18 gelten entsprechend.
- Vergütung
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Die
Vergütung wird jeweils jährlich im Voraus abgerechnet und ist sofort
fällig.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Soweit
nicht anders vereinbart, beginnt die Vereinbarung zur Bereitstellung von
Software mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Von
beiden Parteien kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt
werden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zu einer
außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug
ist oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Monate erstreckt,
mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist,
der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
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Eine
außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen
Gebrauchs ist erst möglich, wenn ausreichend Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese
unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder in unzumutbarer Weise
verzögert wird, wenn begründete Zweifel bzgl. der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für uns
gegeben ist.
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Soweit bei
der Bereitstellung von Software Vertragsgegenstand auch die Überlassung
von Speicherplatz auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren
Server ist, werden wir mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auf
Aufforderung des Kunden eine Kopie der von dem Kunden auf dem
Speicherplatz abgelegten Daten herausgeben. Die Herausgabe der Daten
erfolgt auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem
Datenformat, in dem die Daten auf dem Server abgelegt sind. Wir werden
die auf dem Server abgelegten Daten innerhalb von 30 Tagen nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen.
- Mängelhaftung und Haftung
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Für
Mängel, die bereits bei Bereitstellung der Software und/oder Überlassung
des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur, wenn
wir diese Mängel zu vertreten haben.
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Der Kunde
hat ihm bekannte Mängel an Vertragsleistungen uns unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen,
die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden
dar. Soweit wir in Folge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige
nicht Abhilfe oder nicht rechtzeitig Abhilfe schaffen konnten, ist der
Kunde nicht berechtigt, die vertragliche Vergütung ganz oder teilweise zu
mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu
verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist
außerordentlich zu kündigen.
- Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist bei der Bereitstellung von Software am Standort der Server.
Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.